Besonderheiten einer KombiKranken 3 plus Versicherung:
Die Kombikranken 3 plus ist die individuelle Erweiterung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Der Beitrag errechnet sich aus dem Eintrittsalter des Versicherten. Es sind drei Beitragsvarianten entsprechend dem Eintrittsalter erhältlich. Diese Kombiversicherung kann nur von gesetzlich Versicherten abgeschlossen werden. Neugeborene werden 12 Monate beitragsfrei versichert, wenn ein Elternteil für mindestens drei Monate mit der Kombikranken 3 Plus versichert ist. Des Weiteren bestehen die tägliche Kündigungsmöglichkeit, eine 12-monatige Beitragsaussetzung bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit sowie eine Garantie, dass bei berechtigtem Anspruch eine Schadenregulierung innerhalb von 48 Stunden stattfindet. [Weiterlesen...]
